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Berufliche Wiedereingliederung

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Liselotte 27.05.2005, 14:34 Uhr
Medizinische u. Berufl. Rehabilitation Stellungnahme, Forderungen und Tipp's zum Thema Rehabilitation
Wichtiger Hinweis:

Ich bin keine Fachperson, sondern nur eine kritisch denkende Direktbetroffene. Daher kann es sein, dass meine Tipp's momentan nicht realisierbar sind.

Alle Betroffenen bei denen eine Akut- oder Rehabilitationsbehandlung ansteht und deren Angehörigen sollten sich daher von ihren Ärzten, den Krebshilfeorgansisationen und den Kostenträgern bezügliche der Finanzierung einer Aktubehandlung, Komplementärtherapie und der Finanzierung von ambulanten und/oder stationären Rehabilitationsbehandlungen sorgfältig beraten lassen.

Es ist auch sehr wichtig sich bei den entsprechenden Kostenträgern bezüglich der möglichst raschen wieder Eingliederung in das Berufsleben seriös beraten zu lassen.

Rehabilitation in der Schweiz

Zur Situation in der Schweiz.

Bei uns haben die Krebsbetroffenen viel zu wenig Rehabilitationsangebote. Es fehlen vor allem Möglichkeiten für einen Reha-Aufenthalt in Hotels und ambulante Rehabilitationstherapieangebote. Vermutlich hat es genug Angebote für Betroffene die wegen Pflegebedürftigkeit oder speziellen Therapien auf eine Klinik angwiesen sind.

Weitere Gründe für die Planung einer Reha in einer Klinik sind: Unsicherheit ob die nötige Selbständigkeit für einen Hotelaufenthalt noch in der Aktuklinik erreicht werden kann, eine notwendige stationäre pychoonkologische Behandlung und Massnahmen zur Abklärung ob eine Umschulung oder Berentung nötig ist. Das können aber nur Fachpersonen, die Einsicht in die Statistiken haben, seriös beurteilen.

Wir Betroffenen sollten von unseren Rehakliniken Hinweise auf die Möglichkeiten die Familie in die Reha mit zu nehmen und gegen Selbstfinanzierung in einem separaten Haus (ausser bei der Mutter/Vater-Kind-Kur, die es mitlerweilen auch bei uns in der Schweiz gibt.) einfordern.

Aus dem Internet erfuhr ich, dass im benachbarten Ausland viele Krebsbetroffene am Rande des finanziellen Ruin's stehen. Wie das in der Schweiz ist weiss ich leider nicht. Das ist ein Zustand, der wegen der Missbrauchgefahr, sehr sorgfältig nachgewiesen werden muss.

Die Krankenversicherungsträger und private Stiftungen sollten bei diesen Betroffenen die Akzeptanz einer Reha in Kliniken und Hotel's grosszüger handhaben. Bei diesen Betroffenen sollte auch der Aufenthalt der Familie durch den Kostenträger oder einer Stiftung, mit finanziert werden.

Kliniken sind teuer und die Betroffenen können die Familie nicht ins Haus mitnehmen. Daher sollte für den Reha-Klinik-Bereich das Motto "So viel wie nötig und so wenig wie möglich" gelten.
Es gibt nur drei Gründe die Familie nicht zur Rehakur mit zu nehmen: Die Kosten, die Arbeitszeit des Partner's die Schulzeiten der Kinder, wenn diese nicht der Situation angepasse werden können. Ansonsten sollte die Familie und eine Betreuungsperson für die Kinder auf eingene Kosten, an Stelle eines normalen Familienurlaubes in die Reha mitgenommen werden.

Für die anderen Familienmitglieder wäre das dann ein Urlaub. Wärend die kranke Person ihre Anwendungen hat kann die Familie dann vor Ort etwas unternehmen. Eine ärztliche Praxis für die Verordnung und Überwachung der Therapie und die Verabreichung von Medikamenten kann in Hotelnähe eingerichtet werden.

Die meisten Reha-Therapien können auch in Wellnesshotels und ambulant angeboten werden. In vielen Wellnesshotel's wird auch Spezialkost angeboten. Kuse, Vorträge und Betroffenentreff's über onkologische Erkrankungen können und werden es in der Schweiz auch öffentlich angeboten. Daher ist eine Reha mit Hotelaufenthalt und die ambulanten Variante noch fördern. Wir Betroffenen sollten da mit wesentlich mehr Forderungen auftreten.

Alle Betroffenen schweren Erkrankung sollte schon im Akutkrankenhaus von einem Facharzt für Rehabilitation auf die für ihn erforderlichen Rehatherapien abgeklärt und auf eventuell notwendige Pflegemassnahmen während der Rehazeit eingeschätzt werden. Die Rehatherapien sollten, wenn möglich, schon während des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus und während der ambulanten Chemo- und Bestrahlungstherapie eingeleitet werden.

Für Betroffene die auf eine stationäre Reha angewiesen sind sollte auch die Möglichkeit geschaffen werden dass sie von Beginn der Akutbehandlung bis zum Abschluss der Reha alle Massnahmen im selben Krankenhaus und in dem Fall mit einem den Paraplegikern vergleichbaren sehr langen Krankenhausaufenthalt machen lassen können.

Für wiederum andere sollte die Auswahl geschaffen werden dass sie, wenn sie nach z.B. 5 Tagen nach der Operation noch auf Hilfe bei der Körperpflege angewiesen sind, in eine Rehaklinik oder ein anderes Akutspital entlassen werden, oder sich bis zur Hotelrehatauglichkeit im Akutspital behandeln lassen können und dann in eine Hotelrehakur oder sogar, eventuell mit Spitexhilfe zu Hause, in eine ambulante Reha entlassen werden.

Ich vermute, dass die beiden Rehakonzeptvarianten kurzer Aufenthalt im Akutspital mit Enlassung in einer Rehaklinik im noch pflegebedürftigen Zustand finanziell etwa gleich viel kosten würde wie die Variante längerer Akutsitalaufenthalt bis zur Hotelrehatauglichkeit mit Entlassung in eine Hotelreha oder sogar, mit Spitexhilfe, nach Hause in eine ambulante Reha.

Der Facharzt für Rehabilitation des Akutspitals sollte auch bestimmen ob eine stationäre Reha nötig ist. Wenn die Bedingungen für eine stationäre Reha nicht erfüllt sind, dann kann der Hausarzt noch die Reha im Hotel oder die ambulante Reha verordnen.

Die Bedingungen für die eine stationäre Reha sollten streng sein. Wenn dieser Facharzt feststellt dass der Betroffene keine Rehatherapien nötig hat und nur Erholung ohne Therapien braucht, kommt von den Krankenkassenvarianten höchstens eine Teilfinanzierung des Hotel's in Frage.

Dieser Betroffene, kann dann mit ärztlichem Einverständnis auch, gegen vollständige Selbstfinanzierung und in Begleitung von seiner Familie, einen Aufenthaltsurlaub im benachbarten Ausland buchen. Das ist eine Variante, die sich bei mir nach der ersten Krebsoperation im Sommer 1987 bestens bewährt hat. Ich war damals mit meiner Mutter, meinem Bruder und meiner Schwägerin, die beiden sind Kinderlos, an einem See in Oberitalien in den Badeferien.

Wir Betroffenen sollte politischen Druck auf die Ärzte, Kassen und Reha-Anbieter ausüben, dass auch Reha-Aufenthalte im Hotel durch die Kassen, in der Grundversicherung, finanziert werden müssen. Das wäre wichtig.

Wenn immer möglich sollte Betroffenen die sich für die ambulante Reha entscheiden oder keine Rehatherapien benötigen auch eine Variante mit Aufenthalt als Gäste in einer anderen Familie (z.B. bei der Tochter mit Mann und Grosskindern), Ferienwohnung oder, im Ausnahmefall, sogar auf dem Campingplatz ermöglicht werden.

Noch ein Tipp: Während der Rekonvaleszenzzeit sollte man, wenn irgendwie möglich nicht ohne die Familie mehrtägig verreisen. Wenn man in einer Reha ist ist man immer am selben Ort. Da können auch Kinder jeden Alter's, wenn man sie nicht selber betreuen muss, mit dabei sein und ihren Spass haben.

Eine Reise ohne Familie sollte man sich auf den ersten Urlaub nach Abschluss der Rekonvaleszenzzeit aufschieben. Dann kann und sollte man sich im gesunden Zustand, wenn das finanziell möglich ist, ruhig auch einmal, falls man als Genesungsfeier kein Familiefest geplant hat, eine Fernreise, oder eine geführte Busrundreise, das heisst eine spezielle Reise die für Kinder ungeeignet ist, leisten.

Eine Reha sollte der Ort sein wo der Betroffene, neben der medizinischen Behandlung seiner Grundleiden und Beschwerden, lernt mit seiner Behinderung um zu gehen. Das Umfeld sollte so natürlich wie möglich sein. Da ist vorwiegend Ruhe nicht unbedingt angemessen. In diesem Bereich sollte wenn dies gesundheitlich möglich ist, auch aktive Hausarbeit, wie z.B. Kochen, zu Übungszwecken, integriert werden.

Möchte jemand eine stationäre Rehabilition beantragen so sollte er bei seiner Krankenkasse eine Kostengutsprache einfordern.

Es gib auch in der Schweiz Rehakliniken, die ihr Angebot auch an schwerbehinderte Touristen, die auf ständige medizinische Betreuung angewiesen sind, richten.

Stellungnahme vom Präsident der Schweizerischen Krebsliga zu diesem Thema

Er sagte in Etwa folgendes: "Früher wurden auch bei uns, nach Operationen und anderen einschneidenden Therapien, fast automatisch ins Kurhaus geschickt. So wie das in Deutschland noch heute gemacht wird. Davon ist man in der Schweiz weitgehend abgekommen. Man stellte fest, dass die Leute nach dem KH-Aufenthalt am liebsten nach Hause möchten.

Da sie zu Hause wieder funktionieren müssen ist diese Art der Reha viel wirkungsvoller, als die eines Kurhauses mit wenig Autonomie und zuviel Passivität. In besonderen Fällen würde er jedoch befürworten, dass die Betroffenen, vergleichbar mit den Paraplegikern, von Beginn der Akutbehandlung bis zum Abschluss der Rehabilitation im selben Krankenhaus behandelt würden. Dazu kommt dass Krebs eine Altererkrankung ist. Es sind über 60% der Betroffenen über 65 jährig bei der Diagnose."

Er sagte auch, dass je länger desto häufiger nicht mehr die komplette Ausrottung der Tumorzellen, sondern das Tumorkontrolling, das heisst das in Schach halten eines noch vorhandenen Tumor's angestrebt wird. Das wird mit Medikamenten, die gut verträglich sind angestrebt.

Tipp's zu diesem Thema

Betroffene die eine Reha möchten sollte diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit einer Ablehnung durch die Kasse.
Forderung:

Bau eines onkologischen Rehazentrum's mit Aufnahmemöglichkeiten unmittelbar nach der Intensivstation, Betrahlung, Chemotherapie, anthroposophischer und anderer gut anerkanter Komplementärmedizin, allen anderen Rehatherapien, psychoonkologie anthroposophischer und andrer Sparten und Arbeitsmedizin mit Arbeitserprobung!

Schaffung einer HP mit allen Reha-Kliniken der Schweiz

Rehabilitation in Deutschland

Hab hier ein Tipp zum Thema ambulante medizinische Rehabilitation

Ich las folgendes: Die seit 1. April gültigen Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation können jetzt als Broschüre bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bestellt werden. Sie wurden von den Spitzenverbänden der Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung sowie der Kassenärztlichen Vereinigung erarbeitet.

Mit den jetzt vorliegenden indikationsspezifischen Rahmenempfehlungen (dermatologische, onkologische sowie Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen soll der bundesweite und trägerübergreifende Auf- und Ausbau entsprechender ambulanter Angebote möglich werden.

Sie ergänzen die bereits seit drei Jahren vorliegenden Rahmenempfehlungen zur ambulanten kardiologischen und neurologischen sowie muskuloskeletalen Erkrankungen, teilte die BAR mit. Die Broschüre kann per Fax (069/60501829) angefordert oder unter http:// http://www.bar-frankfurt.de heruntergeladen werden. sch

Eine Rehabilitation auf Kosten der Rentenversicherung kommt normalerweise nur für Menschen im erwerbsfähigen Alter in Frage. Bei Krebserkrankungen ist das anders. Krebskranke können in den ersten drei Jahren nach Entdeckung ihrer Krankheit je eine Rehabilitationsmaßnahme auf Kosten der Rentenversicherung beantragen. Dies gilt für Rentner ebenso wie für Berufstätige!

Häufig wird die sogenannte Anschlussheilbehandlung bereits vom Sozialdienst des Krankenhauses eingeleitet, in dem man operiert worden ist. Es ist jedoch ebenso möglich, einen Rehabilitationsantrag über den Hausarzt zu stellen. Außerdem gibt es in jedem Landkreis eine Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation, an die Sie sich mit Ihrem Wunsch nach einer Reha wenden können.

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Wichtige Ergänzung zu Berufliche Wiedereingliederung

(Bewertung: 1)
von Liselotte (liselottegraf@bluewin.ch) am 12.07.2005, 16:58 Uhr
(Benutzerinformation  | Nachricht senden http://mypage.bluewin.ch/liselottegraf)
Ich habe in Gesprächen erfahren, dass man vielen Krebskranken ihren Zustand nicht ansieht und es daher fast unmöglicht ist ihn von Aussen seriös zu beurteilen. Etliche Betroffene haben aber ein gutes Gefühl für ihren Zustand und können vereinzelt sogar die ungefähre Todeszeit voraus sehen. Das ist einer der Gründe weshalb die Berentung bei Krebs von den Betroffenen und ihren Familien e eher grosszüge angestrebt wird.

 

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