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Rehabilitation

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Liselotte 27.05.2005, 14:36 Uhr
Medizinische u. Berufl. Rehabilitation Im Text Meine Erlebnisse im Zusammenhang mit meinem Krebs sind auch meine Erfahrungen im Zusammenhang mit Rehabilitation und Erholung nach schwerer Krankheit ausserhalb von Zuhaus beschrieben.
Am 27.02.05 erfuhr ich, gemäss meiner Erinnerung, um ca. 16.40 Uhr dass nur ca. 20 bis 40 Prozent der Krebsbetroffenen eine Reha oder Anschlussheilbehandlung beantragen.

Zu erst einmal muss ich darauf hinweisen, dass meine Kennstnisse, als Näherin und somit als Laiin, nur aus im Internet Gelesenem beruhen. Sie sind daher mit Sicherheit nur sehr, sehr ungenügend und basieren auf Vermutungen. Da kann schon einmal auch Unrecht passieren. Ich bin da auf aufbauende Kritik von Aussen angewiesen.

Da im Internet fast immer nur von onkologischen Reha's in Kliniken geschrieben wird muss ich davon ausgehen, dass das ambulante Reha-Angebot und die Reha-Angebote in der offenen Badekur, qualitativ, Mengenmässig, und in deren Finanzierung durch die Kassen (fehlende Kassengängigkeit) äusserst unzulänglich sind.

Da sollten sich die Deutschen Direktbetroffenen einmal meine Stellungnahme zur Situation in der Schweiz lesen und politischen Druck auf die Ärzte, Kassen und Anbieter machen. Auf diese Weise könnte die Reha-Klinik-Betten-Anzahl wahrscheinlich massiv reduziert und durch qualitativ ebenbürtige oder sogar bessere in der offenen Badekur oder ambulante Angebote angebote ersetzt werden.

In Deutschland haben Krebskranke offiziell das Recht innerhalb einer gewissen Zeit (vermutlich 5 Jahre) nach Abschluss der Akut- und Anschlussheilbehandlung 2 bis 3 weitere Reha's bei ihrer Versicherung zu beantragen. Hier sollten die Versicherer die Bremse vermehrt anziehen und daher, in der Regel, vor Erteilung der Bewilligung einer stationären Reha ein ambulanter Behandlungsversuch fordern.

Diese Rechte sollten gestoppt und durch die Verordnung durch den Hausarzt, bei entsprechend diagnostizierter Notwendigkeit, ersetzt werden. Jeman schrieb mir, dass immer die Rentenversicherung entscheidet ob die Reha auch bewilligt wird. Er schrieb auch, dass immer die Notwendigkeit geprüft würde.

Später verordnete Reha's können selbstverständlich sehr wichtig sein. So z.B. wenn jemand zusätzlich zum Krebs noch Rheuma hat oder schwere Beschwerden im Tumorbereich, oder auch eine schwere Fatigue mit begründeter Verdachtsursache Krebs. Ich habe denn noch auch den Verdacht, dass in Deutschland auch später verordnete stationäre Reha's zu grosszügig gehandhabt werden. Oftmals würde dann sicherlich eine ambulante Rehamassnahme ausreichen.

In Deutschland sah ich (Internet) Reha-Kliniken in denen Begleitpersonen das Zimmer mit den Patienten teilen dürfen. Diese Kombinationen Klinik/Hotel sollten Europa weit noch wesentlich mehr ausgebaut und, ohne Abbau des Pflegedienstes und des Therapeutischen Angebotes) gefördert werden. Ein Teil der (ca. 50-75%)Zimmer/Betten sollte an Urlauberfamilien vermietet werden. Auf diese Weise könnte dann der Betroffene das Mehrbettzimmer mit seiner Familie teilen (selten möglich).

Der Nachteil einer stationären Reha ist, dass wenn ein Patient eine Nacht ausserhalb der Klinik verbringen möcht die Erlaubnis haben muss. Dies ist leider zur Verhinderung des Missbrauches unumgänglich.

Nun habe ich dazu noch eine aufbauende Kritik: Auf meiner HP http://mypage.bluewin.ch/liselottegraf können Sie nachlesen dass ich auch an Krebs erkrankt bin. Denn noch finde ich diese Bevorzugung von Krebspatienten in Deutschland sehr stossend.

Auch Krebspatienten sollten nicht Standartisiert in den ersten 3 Jahren nach Beginn der Krankheit eine stationäre Rehamassnahme zu Gute haben, sondern nur bei Bedarf. Und ausserdem sollten die stationären Anschlussheilbehandlungen/Reha's zu Gunsten von ambulanten (in gut ausgebauten Zentren) Anschlussheilbehandlungen/Reha's abgebaut werden. Die Rentenversicherungen sollten dazu verpflichtet werden auch für Rehabilitationen (stationär und ambulant) Rentner anderer Erkrankungen auf zu kommen. Diese Bevorzugung von Krebskranken muss eine Ende nehmen und durch die Gleichstellung mit anderen Patienten ersetzt werden. Das Bedeutet Reduktion bei den Krebsbetroffenen und Ausbau bei den Anderen.

In Deutschland soll das Arbeitsamt berechtigt sein Betroffene unter gewissen Umständen zur stationären Reha zu zwingen. Wenn das stimmt so sind hoffentlich die Kriterien und Vorschriften, die einen solchen Entscheid dem Arbeitsamt ermöglichen sehr streng.

Bei Deutschen Krankenkassen sollen auch Kuren im Ausland (z.B. Kneipp und Meereskur auf Malorca) beantragt werden können.

Erfahrung mit Reha auf eigene Rechnung im Ferienhotel im Ausland.

Am 18.07.1987 reiste ich, zusammen mit meiner Familie, im Einverständnis mit den Ärzten, im Auto an Stelle in eine stationäre Reha in den Urlaub nach Italien. Das war einer der schönsten Urlaube, die ich je mit meiner Familie verlebte. Es waren Badeferien an eine See in Oberitalien. Unmittelbar nach dem Urlaub ging ich, mit Einverständnis meines Hausarztes, wieder zu erst für ca. 14 Tage halbtags und dann wieder 100% arbeiten.

Da für viele Patienten die Reha zugleich den Jahresurlaub darstellt sollte dies sogar gefördert werden. Bei finanzell schwach gestellten Personen sollte es sogar über die Krankenkasse verrechnet werden können. Das müsste die Behindertenpolitik fordern.

Bei Betroffenen die eine Akutbehandlung von mehr als einen halben Jahr Dauer haben sollten die Kassen sogar verpflichtet sein ein Reha im Ausland auch dann zu übernehmen, wenn die Betroffenen pflegebe- und therapiebedürftig sind, denn dann stellt die Reha zugleich den Jahresurlaub dar.

In diesen Fällen müssten die Anwendungen von den Ärzten zu Hause verordnet werden und die Kassen müssten einfach den selber Betrag, den sie im Heimatland des Betroffenen bezahlen würden, übernehmen.

Reha und Urlaub kombiniert

Unter den Bedingungen dass die Sozialversicherungen bei Reha's im Ausland und auf Kreuzfahrtschiffen mindestens die medizinischen Anwendungen (juristisch betrachtet mindestens eine ambulante Reha) und die Aufpreise für Spezialkost bezahlen und das Roomingin mit den Angehörigen auch in allen Rehakliniken zur Selbstverständlichkeit wird, ist es verantwortbar, dass bei Erwerbstätigen der Zusatzurlaub für die Reha-Massnahmen gestrichen werden kann.
Dann kann die ärztlich verordnete Reha-Massnahme im arbeitsrechtlich bezahlten Jahresurlaub, kombiniert mit den Familienferien durchgeführt werden. Für diese Patienten sollte bezüglich der Klinikhausordnung eine Sonderstatus, der diverse Einschränkungen (ausserhalb der Klinik nur mit Ärztlicher Bewilligung übernachten ect.) aufhebt, eingeführt werden.

Eine ambulante Anschlussheilbehandlung oder Reha sollte selbstverständlich auch mit dem Jahresurlaub kombiniert und im Ausland gemacht werden können. Dann hat der Betroffene den Vorteil des "Tapetenwechsel", dass er im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten so viele Begleitpersonen wie er möchte mitnehmen und den Unterkunftsort selber wählen kann.

Er hat dann die Auswahl zwischen Hotel, Ferienwohnung und Campingplatz. Allerdings hat er dann auch den Nachteil, dass er die Unterkunft und die Mahlzeiten selber bezahlen muss und ihm in der Ferienwohnung und auf dem Campingplatz der Service.

Tipp's zur Reha für Arbeitslose mit Krebs

An Krebs oder einer anderen schweren Erkrankung erkrankte Arbeitslose, die vom Gesundheitszustand her gesehen für eine ambulante Reha fähig wären sollten nicht in einer Rehaklinik, sondern, als versicherungsanerkannte Anschlussheilbehandlung, in einem Berufsbildungzentrum rehabilitiert werden.

Dort sollten diese Leute stationär sein. Grund: Mindestens 50% des Programmes sollte nicht aus medizinischen Behandlungen, psychologischer Beratung und anderen Massnahmen, sondern aus beruflicher und allgemeiner Fortbildung bestehen. Auf diese Weise sollte versucht werden den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern. Auch bei der Stellensuche sollte den Betroffenen geholfen werden.

Tipp's zur Abklärung ob ein Fatigue vorhanden ist und zur Reha für schwer Krebskranke und Fatigue-Betroffene am Beispiel einer Fatigue erklärt

Alle Fatigueklagen sollten unter stationären Bedingungen durch kontrollierte strenge beobachtete (geschlossene Abteilung mit begleiteter Ausgehmöglichkeit) vier Wochen dauernde Belastungstest's erfasst und nachgewiesen werden. Dies ist leider notwendig um Simulanten erfassen und ausschliessen zu können und müsste obligatorisch sein. Dieses harte Vorgehen muss raschest möglich durch z.B. einen Bluttest oder eine andere Untersuchung mit der eine Fatigue zuverlässig nachgewiesen werden kann und die noch durch die Grundlagenforschung gefunden werden muss ersetzt werden. Nur auf diese Weise kann verantwortungsbewusst die Belästigung von Unschuldigen vermieden werden.

Eine Fatigue die ein halbes Jahr und später nach der Wiederaufnahme der 100% Arbeit und später, nach einer schweren Erkrankung oder eines schweren Unfalles auftritt ist nicht von Beginn weg in den Zusammenhang mit dem vorangegangenen schweren Ereignis in Verbindung zu bringen, sondern unter stationären Bedingungen körperlich und psychiatrisch genau ab zu klären und deren Ursache neu zu diagnostizieren.

Ein Zusammenhang einer lange nach Wiedereingliederung des Betroffenen auftretenden Fatigue mit anderen Erkrankungen und Unfällen muss noch durch Studien nachgewiesen und veröffentlicht werden.

Nur dann nämlich könnten die Krankheitsbilder und Behandlungsarten bei denen eine über Monate bis Jahre dauernde, vorwiegend ambulant durch zu führende Reha zum Vornherein empfohlen werden muss erfasst werden. Bis jetzt sind nämlich, nach meiner Information, nur die Krankheitsbilder und Verletzungsarten erfasst bei denen eine so lange Reha stationär zu erfolgen hat erfasst.

Nun zum Beispielrehaprogramm für eine an einer Fatigue erkrankten Person:

Das Rehaziel ist in einer Besprechung mit dem Patienten und seiner Familie in mehreren Sitzungen besprochen worden und hat zum Ziel dass der Betroffene in einem Jahr wieder im beruflichen und freizeitmässigen Bereich die selbe Belastungsfähigkeit wie vor seiner Erkrankung erreicht hat und beginnt bereits unmittelbar nach Abschluss der Untersuchungen im Akutkrankenhaus.

Es beinhalten die ersten 5 Tage (bis zur Entlassung) 6 Stunden leichte Aktivität (inklusive eine leichten Ausdauertraininges von einer halben Stunde täglich) ausserhalb des Bettes und 4 Stunden leichte Aktivität im Bett oder auf einem Liegestuhl. Diese Aktivitäten sind essen, trinken, Spaziergänge im Park, Toilette, Kontorlltagebuchführung, Körperpflege, Lesen, Radio, Musik, TV-schauen, Besuche empfangen, Cafeteriabesuche, Telefonate, Internet und Post beantworten.

Anschliessend wird der Patient während der Aktivitätsphase ausserhalb des Bettes nach Hause gebracht und dieses Programm während 8 Wochen, ergänzt durch das Tee/Kaffeezubereiten, Besuche in der Umgebung, Arzt und Therapiebesuche, psychologische Gespräche, kleine Ausflüge und kurze Spaziergänge von bis zu einer halben Stunde Dauer in der Umgebung so weitergeführt.

Diese Aktivitätsphasen ausserhalb des Bettes sind in der ersten Zeit durch zwei Ruhephasen von 2 Stunden im Bett oder auf einem Liegestuhl zu unterbrechen. Nach dieser ersten Zeit kann die morgendliche Ruhepause um eine Stunde, das heisst auf 3 Stunden gekürzt und die Aktivitätsphase um eine Stunde, auf 7 Stunden verlängert und die Belastung durch die Aktivität leicht gesteigert werden.

Es können nun auch leichte Hausarbeiten wie Gemüse rüsten, Tisch decken, während einer Stunde Volksfeste besucht werden, Besuche bei Kaffeeinladungen selber bewirten und leichte Hobby's wieder aufgenommen werden. Diese Phase sollte 8 Wochen dauern. Nach dieser Zeit kann die morgendlichen Ruhepause ganz gestrichen und durch eine weitere Stunde Aktivität ersetzt werden. Diese Zeit sollte ebenfalls 4 Wochen dauern.

Das Ausdauertraining sollte nun auf eine Stunde drei Mal in der Woche ausgebaut sein. Nun ist die Aktivitätsphase um 2 Stunden pro Tag, auf 10 Stunden, unterbrochen von 2 Ruhestunden aus zu bauen und durch weitere leichte und mittelschwere Aktivitäten zu ergänzen. Diese Phase sollte 4 Wochen dauern.

Anschliessend sollten 3 Stunden tägliche beruflichen Aktivität oder Fortbildung in die ins Gesamt 12 Stunden Aktivität eingebaut werden. Diese Phase sollte 8 Wochen dauern.

Anschliessend sollte die berufliche Aktivität auf 4 Stunden erhöht werden. Diese Phase sollte ebenfalls 8 Wochen dauern.

Dann sollte die Aktivität auf 12 Stunden erhöht werden. Diese Phase sollte 4 Wochen dauern.

Dann sollte die berufliche Aktivität auf 6 Stunden erhöht werden. Diese Phase sollte 4 Wochen dauern.

Dann sollte die berufliche Aktivität auf 8 Stunden erhöht werden. Diese Phase sollte 4 Wochen dauern.

Von nun an sind die Betroffenen in der Gestaltung ihrer Zeit frei und sind lediglich noch für 4 Wochen zu einer Kontrolltagebuchführung verpflichtet.

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