Von jungen Menschen für junge Menschen - Unterhaltsame Internetvideos zur Altersvorsorge

Annegret Kruse (v.li.), Ulrich Pott und Wilfried Gleitze gaben für die Geschäftsführungen der beteiligten Rentenversicherungsträger den Startschuss für die Internetvideos.

Gemeinsame Pressemitteilung
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Von jungen Menschen für junge Menschen - Unterhaltsame Internetvideos zur Altersvorsorge

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Invaliditätsschutz - vergessene Leistung der Rentenversicherung

Neues Quartalsthema der Rentenversicherung
(Siehe auch Pressemitteilung "Erwerbsminderungsrente".)
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Erwerbsminderungsrente

Viele Fragen zur Erwerbsmindungsrente werden beantwortet.
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Vor der Rente stehen IBAN und BIC

Europa wächst zusammen – auch im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Im Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA werden deshalb die Bankverbindungen vereinheitlicht.
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Gebärdensprachfilme erklären die Rente

Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen bietet gehörlosen Menschen einen neuen Service: Sie erklärt das Wichtigste aus dem Rentenrecht in Gebärdensprachfilmen.
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Altersvorsorge macht Schule

Logo Altersvorsorge macht Schule
"Altersvorsorge macht Schule", das neue Kursangebot an den Volkshochschulen (VHS), zeigt kompakt und verständlich, welche Wege es zur finanziellen Sicherheit im Alter gibt. Mehr als 70 Kurse finden in diesem Jahr landesweit statt.
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Der Rentenblicker kommt

Der Rentenblicker kommt
„Rentenblicker“ – unter diesem Namen startet die Deutsche Rentenversicherung erstmalig eine bundesweite Jugendinitiative. Ziel ist es, Jugendliche frühzeitig mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vertraut zu machen und sie für die eigene Altersvorsorge zu sensibilisieren.
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Servicebereich

Bürgerservice

Thema des Monats: "Die besondere Wartezeit von 20 Jahren"

Eine Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden, davon 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen direkt in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Was aber, wenn die Erwerbsminderung bereits vor der Zahlung der Beiträge eingetreten ist, zum Beispiel bei Menschen, die von Geburt an behindert sind?

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