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Regelmäßige
Nachsorgeuntersuchungen sind lebenslang erforderlich.
Ziel dieser Untersuchungen ist es, die Schilddrüsenhormontherapie
zu kontrollieren und allfällige Rezidive frühzeitig zu diagnostizieren.
DIFFERENZIERTES
SCHILDDRÜSENKARZINOM
Als Tumormarker
für das differenzierte Schilddrüsenkarzinom wird Thyreoglobulin
regelmäßig bestimmt. Weiters wird eine Bestimmung der Schilddrüsenhormone
und des TSH zur Kontrolle der TSH-suppressiven Schilddrüsenhormontherapie
durchgeführt.
Die 131Jod-Ganzkörperszintigraphie
sollte routinemäßig vier Monate und ein Jahr nach der Radiojodelimination
und bei Verdacht auf ein Rezidiv durchgeführt werden. Dafür
sind TSH-Spiegel von mindestens 30 mU/l erforderlich. Diese werden entweder
durch 3-bis 4wöchiges Absetzen der Schilddrüsenhormontherapie
oder durch intramuskuläre Injektion von je 0,9 mg rekombinantem humanen
TSH (Thyrogen®) an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erzielt.
Im Gegensatz zum Absetzen der Schilddrüsenhormone kommt es nach exogener
TSH-Stimulation zu keiner Hypothyreose. Daher treten auch keine Nebenwirkungen
und Beschwerden der Schilddrüsenunterfunktion auf. Eine hypothyreosebedingte
Verschlechterung vorbestehender Erkrankungen (Herzinsuffizienz, arterieller
Hypertonus, endokrine Erkrankungen, psychiatrische Erkrankung) bleibt
aus.
Die Aussagekraft
des Tumormarkers Thyreoglobulin unter TSH-Stimulation ist deutlich höher
als unter TSH-suppressiven Bedingungen.
Im ersten Jahr sollten Nachsorgeuntersuchungen alle drei Monate, in den
weiteren Jahren alle sechs Monate und nach fünf Jahren jährlich
durchgeführt werden.
Bei ansteigendem
Thyreoglobulinspiegel, Nachweis von suspekten Läsionen im Ultraschall
der Halsweichteile oder anderen Hinweisen auf ein Rezidiv, muss mit nuklearmedizinischen
Untersuchungsmethoden (131Jod-Ganzkörperszintigraphie, 99mTechnetium
Tetrofosmin-,
99mTechnetium Sestamibi- oder 201Thallium-Szintigraphie, 18Fluor-Desoxyglukose-Positronenemissionstomographie)
eine weitere Diagnostik durchgeführt werden (Abb. 9a-c, Abb.10).
Falls die
Läsionen einer Feinnadelpunktion zugänglich sind, sollte diese
durchgeführt werden. Zur genauen Lokalisationsdiagnostik können
zusätzliche Röntgenuntersuchungen (Computer- oder Kernspintomographie)
erforderlich sein.
Je nach Befund muss eine chirurgische, nuklearmedizinische oder strahlentherapeutische
Behandlung durchgeführt werden.
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Abb.9:
a)
99mTechnetium- Tetrofosmin-Ganzkörperszintigraphie bei
einer 72jährigen
Patientin 3 Jahre nach Operation eines papillären Karzinoms
pT4 mit
Infiltration in Ösophagus und Trachea: geringgradige
pathologische
Aktivitätsbelegung im Mediastinum (Pfeil).
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b)
Zusätzliche SPECT-Aufnahme bei der selben Patientin: deutliche
mediastinale Aktivitätsretention als Zeichen eines Rezidivs
(Pfeil). |
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c)
Im 131Jod-Ganzkörperszintigramm geringe pathologische Aktivitäts-
retention in der bekannten Expansion (Pfeil). |
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Abb.10:
18 Fluor-Desoxyglukose-Positronen-
emissions-Szlntigraphie:
a) und b)
Pathologische Aktivitätseinlagerung
supraklavikulär und jugulär im Sinne
eines Rezidivs.
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MEDULLÄRES
SCHILDDRÜSENKARZINOM:
Ähnlich
wie beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom müssen Schilddrüsenhormon-
und TSH-Bestimmungen und eine Sonographie des Schilddrüsenbettes
und der Halsweichteile durchgeführt werden. Als Tumormarker werden
das Kalzitonin und das CEA bestimmt.
In der ersten postoperativen Woche können noch pathologisch erhöhte
Kalzitonin-Spiegel vorhanden sein. Ist 2 Monate postoperativ das Kalzitonin
nicht mehr nachweisbar, muss ein Pentagastrin-Stimulationstest durchgeführt
werden. Ergibt der Test bei zwei aufeinanderfolgenden Nachsorgeuntersuchungen
ein negatives Ergebnis, kann von einer Rezidivfreiheit ausgegangen werden.
Trotz radikaler
chirurgischer Vorgangsweise bleibt der Kalzitonin-Spiegel jedoch in ca.
70% der Patienten postoperativ nachweisbar. Mit bildgebenden Verfahren
(Computer-, Kernspintomographie, 18Fluor Desoxyglukose-Positronenemissionstomographie,
Knochenszintigraphie usw.) muss versucht werden, den Rest- oder Rezidivtumor
zu lokalisieren. Dies ist jedoch meist erst bei Patienten mit deutlich
erhöhtem Kalzitonin-Spiegel möglich. Bei jedem Patienten muss
einmalig eine molekulargenetische Untersuchung zum Beweis oder Ausschluss
einer hereditären Form durchgeführt werden. Bei Nachweis einer
Punktmutation im Bereich der extrazellulären Domäne des RET-Protoonkogens
auf
Chromosom 10 muss auf das Vorliegen einer multiplen endokrinen Neoplasie
(MEN2a oder MEN2b) geachtet werden. Weiters muss ein Familienscreening
durchgeführt werden.
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