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Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften |
| AWMF-Leitlinien-Register | Nr. 032/014 | Entwicklungsstufe: | 1 + IDA |
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Zitierbare Quelle: Grundlagen der Chirurgie G70, Beilage zu den Mitteilungen der
Dt. - Ges. f. Chirurgie, Heft 3/1996, Balingen 1996
- Forum Dt. Krebsgesellschaft (14) 2/1999, S. 108-113
- Dt. Krebsgesellschaft (Hrsg.): Qualitätssicherung in der Onkologie - Interdisziplinäre
Leitlinien 1999: Diagnose und Therapie maligner Erkrankungen. München; Bern; Wien; New
York 1999, S. 80 ff
Ergänzende Untersuchungen
Präoperative morphologische Diagnostik
Wünschenswert ist die Feinnadelpunktion, die mit hoher Sensitivität die Unterscheidung zwischen benignen und malignen kalten Knoten der Schilddrüse und unter Umständen auch bereits eine spezifische Tumorklassifikation (z. B. papilläres Karzinom) erlaubt. Ein negativer Befund schließt ein Karzinom nicht aus. Dies gilt insbesondere für follikuläre Tumoren (follikuläres Adenom versus follikuläres Karzinom), deren Dignität zytologisch nicht bestimmbar ist. Aus diesem Grund beschränkt sich die zytologische Diagnostik hierbei auf die Feststellung einer "follikulären Neoplasie", ein Befund, der in aller Regel die operative Aufklärung zur Konsequenz hat.
Sie ist indiziert bei:
Ausnahmen
Lymphknotendissektion
Das Lymphablaufgebiet der Schilddrüse kann in ein zentrales, laterales und mediastinales Kompartiment unterteilt werden. Das zentrale Kompartiment umfaßt die Lymphknotengruppen Nr. 1, 2 und 8, das laterale die Lymphknotengruppen Nr. 3 - 7 ([4], Abb. 1).
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Zentrale Lymphknoten: Nr. 1, 2 und 8 Laterale Lymphknoten: Nr. 3 - 7 Bei der zentralen Lymphknotendissektion werden nur die Lymphknoten der Gruppe Nr. 8 entfernt. Aus UICC (1993) TNM-Supplement 1993 |
Die Thyreoidektomie wegen eines Karzinoms schließt die zentrale Lymphknotendissektion ein. Dabei werden die perithyreoidalen, prälaryngealen und prätrachealen Isthmus-nahen Lymphknoten (Nr. 8) entfernt; die submentalen (Nr. 1) und submandibulären (Nr. 2) Lymphknoten werden nicht prophylaktisch entfernt.
Bei palpablen oder sonografisch verdächtigen lateralen Halslymphknoten erfolgt die
systematische, ipsilaterale, ggf. auch kontralaterale Dissektion der lateralen
Halslymphknoten.
Wegen der Häufigkeit von Lymphknotenmetastasen bei fortgeschrittenem differenzierten
Karzinom (T3/4) (65 - 90 %) [3] wird von manchen Autoren [2] die prinzipielle ipsilaterale
Lymphknotendissektion unabhängig vom Palpations- und Sonografiebefund empfohlen.
Bei sporadischem medullären Karzinom erfolgt obligat die ipsilaterale, bei familiärem
Karzinom die beidseitige systematische laterale Halslymphknotendissektion.
Ausnahme:
Bei allein durch Genscreening identifizierten Patienten erfolgt lediglich die
Thyreoidektomie mit zentraler Lymphknotendissektion.
Die mediastinale Lymphknotendissektion erfolgt individuell, abhängig von der vorliegenden Situation und umfaßt die oberen tracheooesophagealen Lymphknoten und den Thymus mit den anliegenden Lymphknoten (anteriore mediastinale Lymphknoten).
Multiviszerale Eingriffe
Bei Invasion von Nachbarstrukturen durch differenzierte Schilddrüsenkarzinome kann
eine Mitresektion indiziert sein, wenn hierdurch eine vollständige Tumorentfernung
(R0-Resektion) erreichbar wird (Oesophagus, Trachea, Gefäße).
Bei organübergreifendem undifferenzierten Karzinom sollte nach histologischer Sicherung
der Diagnose eine multimodale Therapie erfolgen (s. u.)
Intraoperative Schnellschnittdiagnostik
Da dieser Nachweis häufig erst nach kompletter Aufarbeitung der follikulären Tumoren im Paraffinschnitt gelingt, muß die endgültige Dignitätsbestimmung follikulärer Tumoren auch im Schnellschnitt häufig offenbleiben.
Postoperative patho-histologische Diagnostik
Vom Alter und von einzelnen klinischen Parametern abgesehen wird die Prognose maligner Schilddrüsentumoren im wesentlichen von histomorphologischen Parametern bestimmt. An die postoperative histologische Aufarbeitung sind deshalb folgende Minimalanforderungen zu stellen:
Die Radiojodtherapie ist bei allen papillären und follikulären Karzinomen nach Thyreoidektomie mit oder ohne laterale Lymphknotendissektion 4 - 6 Wochen nach Operation (Anstieg des basalen TSH Spiegels über 30 mE/l, d.h. zwischenzeitlich keine Levothyroxin-Medikation) indiziert. Eine Radiojodtherapie ist nicht erforderlich bei papillärem Karzinom pT1a nach eingeschränkter radikaler Operation und nicht angezeigt bei medullärem Karzinom und undifferenziertem Karzinom.
Ziel der Radiojodtherapie nach totaler Thyreoidektomie ist neben der Ablation von evtl. noch vorhandenem restlichen Schilddrüsengewebe (z. B. Lobus pyramidalis) der Nachweis bzw. Ausschluß von speichernden Metastasen. Hierzu werden Standardaktivitäten zwischen 2,5 und 5 GBq 131-J verabreicht. Alternativ wird hierzu empfohlen, zuvor ein Ganzkörperszintigramm mit 0,5 bis 1,0 GBq 131-J durchzuführen und die Ablationstherapie nur anzuschließen, wenn Restschilddrüsengewebe nachzuweisen ist. Diese erfolgt dann nach individueller Berechnung, wobei die Herddosis mehr als 500 Gy betragen soll.
Nach unvollständiger Schilddrüsenentfernung wegen eines differenzierten Karzinoms ist vor Einsatz der Radiojodtherapie individuell über einen Wiederholungseingriff zu entscheiden.
Eine perkutane Strahlentherapie ist indiziert
Adjuvante perkutane Strahlentherapie
Nach R0-Resektion und adäquater Radiojodtherapie differenzierter Karzinome ist in der
Regel eine adjuvante perkutane Strahlentherapie nicht erforderlich. Sollte sie in Studien
erwogen werden, ist ein negativer szintigrafischer Befund Voraussetzung.
Nach operativer Therapie des medullären Karzinoms ist die Wirksamkeit einer adjuvanten
perkutanen Strahlentherapie nicht erwiesen.
Primäre Non-Hodgkin-Lymphome der Schilddrüse
Primäre Non-Hodgkin-Lymphome der Schilddrüse werden nach histologischer Sicherung einer
perkutanen Strahlentherapie in kurativer Zielsetzung zugeführt.
Hier werden 36 - 40 Gy bei Lymphomen mit niedrigem Malignitätsgrad und 46 - 50 Gy bei
solchen mit hohem Malignitätsgrad im Zielvolumen verabreicht.
Medikamentöse Therapie
Bei papillärem und follikulärem Karzinom erfolgt die Gabe von Levothyroxin in
TSH-suppressiver Dosierung (basaler TSH-Spiegel 0,1 - 0,2 mU/l bzw. niedrig normal bei
nicht differenzierten Karzinomen) lebenslang. Bei C-Zell-Karzinom und anaplastischem
Karzinom erfolgt die Substitutionsbehandlung mit etwa 150 µg/die. Die Überwachung der
Therapie soll anhand des basalen TSH und Gesamt-T3 oder -FT3
erfolgen.
Nachsorge bei differenzierten Karzinomen
Die Nachsorge differenzierter Schilddrüsenkarzinome sollte risikoorientiert durchgeführt
werden. Ein mögliches Schema zeigt die Tabelle 1. Das halbjährlich, nach 5 Jahren
jährlich, durchzuführende Basisprogramm umfaßt:
Anamnese, klinischen Befund, Sonografie des Halsbereiches und die Bestimmung des
Thyreoglobulinspiegels.
Die 131-Jod Ganzkörperszintigrafie erfolgt 3 - 4 Monate nach der Radiojodtherapie sowie 1
Jahr danach. Nur bei Patienten mit erhöhtem Risiko kann gegebenenfalls ein 131-Jod
Ganzkörperszintigramm etwa alle 2 Jahre empfohlen werden.
Bei Tg-Anstieg dienen zur Lokalisation des Rezidivs 131-Jod-Ganzkörperszintigrafie,
Sonografie und Computertomografie von Hals und Thorax, die Sonografie des Abdomens und die
Szintigrafie mit 99 m Tc-MIBI oder 18 FDG (PET).
| Tabelle 1: Risikoorientierte Nachsorge des differenzierten Schilddrüsenkarzinoms | |
| Niedriges Risiko (3/4 der Patienten) pT1-T3 pN0 M0 pT1-T3 pN1 M0 |
Hohes Risiko (1/4 der Patienten) pT4, jedes pN, jedes M jedes pT pN2-N3, M0 jedes pT jedes pN M1 |
| Nach Beweis der vollständigen Ablation durch 2-maligen 131-J-Scan | |
| Basisprogramm alle 6 Monate, ab 5. Jahr jährlich Klinik Sonografie Tg unter T4 Röntgen Thorax 131-J-Scan |
Basisprogramm alle 6 Monate, ab 5. Jahr jährlich Klinik Sonografie Tg unter T4 Röntgen Thorax 131-J-Scan |
Nachsorge bei medullärem Karzinom
Nach Operation eines medullären Karzinoms muß eine hereditäre Form durch
Familienscreening belegt oder ausgeschlossen werden und beim betroffenen Patienten die
Suche nach assoziierten Endokrinopathien (MEN II, Phaeochromozytom, primärer
Hyperparathyreoidismus) erfolgen.
Die Nachsorge bei medullärem Karzinom schließt in der Verlaufskontrolle die Bestimmung
des Calcitoninspiegels und des CEA-Werts im Serum ein. Bei Anstieg der Tumormarker kann
die weitere Abklärung durch Technetium 99 m MIBI-Szintigrafie erfolgen.
Bei Lymphknoten- oder Lokalrezidiv sollte primär die chirurgische Behandlung angestrebt werden. An den Wiederholungseingriff schließt sich die Radiojoddiagnostik und ggf. -therapie an. Bei progressivem, irresektablen, nicht speichernden Lokalrezidiv ist eine perkutane Strahlentherapie oder im Einzelfall eine Chemotherapie (s. u. Fernmetastasen) oder Radiochemotherapie in Abstimmung mit einem Zentrum zu erwägen.
Bei singulären Fernmetastasen in Knochen, Lunge oder Leber ist die vollständige operative Entfernung anzustreben. Sofern Inoperabilität besteht, erfolgt beim papillären und follikulären Karzinom bei Jodspeicherung eine Radiojodtherapie. Bei fehlender oder unzureichender Radiojodspeicherung kann der Versuch einer perkutanen Strahlentherapie unternommen werden, sofern Beschwerden bestehen. Auch bei symptomatischen Fernmetastasen des medullären Schilddrüsenkarzinoms ist die perkutane Strahlentherapie indiziert. Je nach Lokalisation der Metastasen können Bestrahlungsdosen von 30 Gy (10 x 3 Gy) in 2 Wochen oder 45 - 50 Gy (25 x 1,8 - 2 Gy) in 5 Wochen verabreicht werden.
Bei diffuser Metastasierung kann im Einzelfall in Abstimmung mit einem Zentrum eine Mono- oder Kombinationschemotherapie oder auch eine Radiochemotherapie verabreicht werden. Als Substanzen kommen in Betracht Adriamycin (Dosis 60 bis 75 mg/m²) alle 3 Wochen oder Cisplatin (Dosis 75 mg/m²) alle 3 Wochen. Diese Substanzen können auch kombiniert werden unter entsprechender Dosisreduktion.
Zur symptomatischen Therapie einer calcitoninbedingten Diarrhoe empfiehlt sich Octreotide (Sandostatin) 3 x 100 - 3 x 400 µg/die s.c.
Bei organüberschreitendem undifferenzierten Karzinom sollten die Patienten nach
Diagnosesicherung einem multimodalen Therapiekonzept (Radiochemotherapie und Operation)
zugeführt werden.
Diese multimodalen Konzepte sollten möglichst an Zentren mit entsprechenden Erfahrungen
durchgeführt werden.
Den Patienten sollte vor der Entlassung aus der Primärtherapie mitgeteilt werden, wo,
wann und welche Nachsorgeuntersuchungen erfolgen müssen.
Über die Notwendigkeit stationärer Rehabilitationsmaßnahmen sollte individuell
entschieden werden. Eine Indikation kann z. B. gegeben sein bei Bewegungseinschränkungen
nach Halslymphknotendissektion oder schwieriger Hormonsubstitution nach Thyreoidektomie
oder psychosozialen Problemen.
Im allgemeinen sind die Patienten nach abgeschlossener Wundheilung und bei gut
eingestellter Hormonsubstitution, sofern kein Hinweis auf ein Rezidiv besteht
(Vollremission), wieder voll arbeitsfähig. Zu einer Rente - auch einer Rente auf Zeit -
sollte nur dann geraten werden, wenn die Auswirkungen der Thyreoidektomie so erheblich
sind, daß eine Tätigkeit in dem ausgeübten Beruf nicht mehr möglich ist oder eine die
Leistungsfähigkeit beeinflussende Metastasierung vorliegt.
Der Grad der Behinderung (GdB) ist nach den Funktionsstörungen zu bemessen. Besonders bei
jungen, in der Ausbildung befindlichen Patienten sollte jedoch auf die Möglichkeit
langfristiger Nachteile von "Vergünstigungen" für Schwerbehinderte hingewiesen
werden (z. B. Schwierigkeiten, eine neue oder andere Arbeitsstelle zu finden).
Erarbeitet von den Arbeitsgemeinschaften der Deutschen Krebsgesellschaft:
Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Onkologie (CAO)
Arbeitsgemeinschaft für Internistische Onkologie (AIO)
Arbeitsgemeinschaft für Radiologische Onkologie (ARO)
Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und Nachsorge (ARNS)
Mitglieder der Arbeitsgruppe waren:
Prof. Dr. med. H. Delbrück, Wuppertal (ARNS)
Prof. Dr. med. H. Dralle, Halle (CAEK)
Prof. Dr. med. F.W. Eigler, Essen (CAO)
Prof. Dr. med. H. Gabbert, Düsseldorf (Pathologie)
Prof. Dr. med. P. Georgi, Heidelberg (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin)
Prof. Dr. med. P. E. Goretzki, Düsseldorf (CAO)
Prof. Dr. med. P. Hermanek, Erlangen (ISTO, Pathologie)
Prof. Dr. med. D.K. Hossfeld, Hamburg (AIO)
Prof. Dr. med. Th. Junginger, Mainz (CAO)
Prof. Dr. med. K. Mann, Essen (Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie)
Prof. Dr. med. H.J. Meyer, Solingen (CAO)
Prof. Dr. med. H. Pichlmaier, Köln (CAO)
Prof. Dr. med. H.D. Röher, Düsseldorf (CAO)
Prof. Dr. med. G. Schmitt, Düsseldorf (ARO)
PD Dr. med. M.H. Seegenschmidt, Essen (ARO)
Prof. Dr. med. W. Stock, Düsseldorf (CAO)
Beratend haben mitgewirkt:
Prof. Dr. med. H.G. Beger, Ulm (CAO)
Prof. Dr. med. M. Rothmund, Marburg (CAO)
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT)
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für endokrine
Chirurgie (CAEK)
Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie, Sektion Schilddrüse
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin
Deutsche Gesellschaft für Pathologie
Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie
Deutsche Röntgengesellschaft
Koordinator
Prof. Dr. med. Th. Junginger, Mainz (CAO)
Korrenspondenzadresse:
Klinik und Poliklinik für Allgemein und Abdominalchirurgie
der Johannes-Gutenberg-Universität
Langenbeckstraße 1
55101 Mainz
Erstellungsdatum: November 1998
Revision geplant: Januar 2000
Die "Leitlinien" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind
Empfehlungen für ärztliches Handeln in charakteristischen Situationen. Sie schildern
ausschließlich ärztlich-wissenschaftliche und keine wirtschaftlichen Aspekte. Die
"Leitlinien" sind für Ärzte unverbindlich und haben weder haftungsbegründende
noch haftungsbefreiende Wirkung.
Besonders bei der kurativen Behandlung maligner Erkrankungen sollten Abweichungen von den
Leitlinien im Einzelfall begründet sein.