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Informationen zur Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation(Kur)

Berufliche Rehabilitation

Reha-Sport


zusätzlich interessantes :

Urlaubsanspruch nach Reha:
Nach BUrlG § 7 Abs.1 Satz 2: Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Versorgung oder Rehabilitation verlangt.


Werkstätten für behinderte Menschen


Beratungsstellen:

Gemeinsame Servicestellen (nach SGB IX)


Broschüren

Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Stand 1.2006)

Reha im Überblick


Informationen über Integration

Einrichtungen und Stellen der Frühförderung