Zusammenfassung :
(28.03.08) Die Große Koalition hat sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung für Gentests verständigt. Nach Angaben der Unionsfraktion sollen Gentests zur Geschlechtsbestimmung bei Embryonen oder Tests auf Anforderung eines Arbeitsgebers oder von Versicherungen nicht möglich sein. Die AOK setzt sich für eine gesetzliche Regelung der Gendiagnostik ein.
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