Zusammenfassung :
(03.07.08) Die Europäische Union (EU) will den Bürgern aller Mitgliedsländer einen erweiterten Zugang zu Gesundheitsleistungen in den EU-Staaten bieten. Daher hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beschlossen. "Für in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte bringt das wenig Verbesserungen, weil der Kernpunkt der EU-Initiative, der Anspruch auf Kostenerstattung bei gezielt im EU-Ausland aufgesuchter medizinischer Behandlung, in Deutschland bereits seit 2004 geltendes Recht ist", erklärt Elisabeth Reker-Barske, im AOK-Bundesverband für das Thema Europa zuständig.
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