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Zum aktuellsten Beitrag
Gesundheitspolitik in der Schweiz
  • verfasst: 17.12.2004, 22:58
       
    Liselotte
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    Hallo zusammen

    Ich habe Euch ein Bericht aus der Thurgauer Zeitung, 17.12.2004, der Euch vielleicht interessieren wird.

    «Anreize für Arbeitgeber nötig»


    Die Tendenz, ältere und leistungsschwächere Arbeitnehmer in die IVabzuschieben, müsse gestoppt werden, findet der Regierungsrat. Er willdie Arbeitgeber anspornen.

    Frauenfeld - Für die Kantonsregierung ist klar, dass angesichts derfinanziellen Situation bei der Invalidenversicherung (IV)Handlungsbedarf besteht. Das Defizit werde von 1,5 Mrd. Franken 2003auf rund 6 Mrd. Franken bis Ende 2004 steigen. Derzeit gebe es dennauch die Tendenz, ältere oder nicht mehr hoch leistungsfähigeArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die IV abzuschieben, schreibt dieRegierung in ihrer Vernehmlassung zur 5. IV-Revision. Diese Entwicklungmüsse korrigiert werden, für Arbeitgeber müssten Anreize geschaffenwerden, solche Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu behalten. Es sei nötigund möglich, die Arbeitgeber mit tragbaren Vorgaben stärker in dieVerantwortung einzubeziehen.

    Für eine bessere Wiedereingliederung ins Erwerbsleben sei aber auch -wie vom Bund geplant - die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zustärken. Dabei müsse aber auf die in den Kantonen vorhandenenStrukturen von Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und öffentlicherBerufsberatung Rücksicht genommen werden. Die Regierung widersetzt sichzudem der vorgesehenen Reduktion der IV-Stellen auf acht bis zwölfWirtschaftsregionen. Dies würde den Eingliederungsauftrag erschweren.Die Eingliederung solle vor Ort stattfinden, analog zu den 150Arbeitsvermittlungszentren (RAV).


    Beratung vor Ort gefragt

    Nur durch eine Beratung vor Ort sei eine Früherkennung und damit einemöglichst enge Begleitung der Betroffenen möglich. Und nur dieseermögliche es, die Betroffenen wieder in den Arbeitsprozesseinzugliedern statt sie in Rente zu schicken, so der Regierungsrat.Bürgerinnen und Bürger wollten zudem nicht von Instanz zu Instanzgeschickt werden. Sie wollten einen einzigen Ansprechpartner vor Orthaben.

    Lasse sich ein Kostenanstieg in der IV nicht verhindern, so dürfe derBeitragssatz 1,5 Lohnprozente auf keinen Fall überschreiten, so dieKantonsregierung. Zeitlich begrenzt sei eine Erhöhung derMehrwertsteuer um maximal 0,8 Prozent möglich. (sda/hal.)

    Was meint Ihr dazu?

    Ich wünsche Euch allen frohe Weihnacht und ein gutes neues Jahr

    Liselotte

    Meduäres Schilddrüsenkarzinom, Aspergersyndrom, Übergewichtig, dunkelbraunes Haar, braune Augen, 167 cm grossäres
 

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